Ab 1. Dezember 2017 tritt die neue Gehaltsordnung für Angestellte und Lehrlinge im Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben in Kraft. Die grundlegenden Änderungen beziehen sich auf die Anzahl der Beschäftigungsgruppen sowie auf die Gehaltsstufen und deren Verbleib darin. Die vormals sechs Beschäftigungsgruppen werden durch acht Neue abgelöst, welche realitätsbezogener beschrieben sind und die
Ab 1. Dezember 2017 tritt die neue Gehaltsordnung für Angestellte und Lehrlinge im Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben in Kraft. Die grundlegenden Änderungen beziehen sich auf die Anzahl der Beschäftigungsgruppen sowie auf die Gehaltsstufen und deren Verbleib darin. Die vormals sechs Beschäftigungsgruppen werden durch acht Neue abgelöst, welche realitätsbezogener beschrieben sind und die Einstufung damit erleichtert wird. Weiters gibt es nur noch fünf Gehaltsstufen, in welchen die Angestellten für jeweils drei Jahre verbleiben. Für den Dienstgeber von Vorteil ist, dass nur noch maximal sieben Jahre der Vordienstzeiten angerechnet werden. Dadurch wird es für die Unternehmer günstiger ältere, erfahrene Dienstnehmer zu beschäftigen. Unternehmen müssen, innerhalb von vier Jahren ins neue Gehaltsschema umsteigen. Der Umstieg muss für alle Mitarbeiter gleichzeitig erfolgen. Die Dienstnehmer sind drei Monate vor dem geplanten Umstieg zu informieren und ist ein neuer Dienstzettel darüber auszustellen. Der Handel soll damit wieder zu einem interessanten Arbeitgeber positioniert und die Beschäftigung älterer Dienstnehmer in dieser Sparte wieder attraktiv werden.