Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) dient der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie und tritt am 15.01.2018 in Kraft. Wirtschaftliche Eigentümer sind natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger steht. Das ist bei Personen anzunehmen, die Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % halten. Kann kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden, so gelten
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) dient der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie und tritt am 15.01.2018 in Kraft. Wirtschaftliche Eigentümer sind natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger steht. Das ist bei Personen anzunehmen, die Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % halten. Kann kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden, so gelten jene natürlichen Personen als solche, die der obersten Führungsebene angehören. Als Rechtsträger sind betroffen: AGs, GmbHs, KGs, Sparkassen, Vereine, Privatstiftungen und Trusts. Die Rechtsträger oder deren Parteienvertreter müssen erstmalig bis 01.06.2018 die Daten, wie Vor- und Zuname, Wohnsitz, Geburtsdatum -und ort sowie Staatsangehörigkeit über das Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at) melden. Die im Firmenbuch und Vereinsregister enthaltenen Daten werden automatisch übernommen. Einsicht nehmen können Rechtsträger hinsichtlich ihrer eigenen Daten, jene Personen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche gegenüber ihren Kunden treffen sowie Abgaben- und Strafverfolgungsbehörden. Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht drohen beträchtliche Geldstrafen.