Geldwäscheprävention

Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gilt ab heuer ein neues Berufsrecht und ein wesentlicher Teil davon betrifft Geldwäschepräventionsbestimmungen. Damit werden Berufsberechtigte verpflichtet durch eine risikobasierte Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber den Auftraggebern, von Meldepflichten und innerorganisatorische Maßnahmen eine missbräuchliche Inanspruchnahme ihrer Leistungen zu verhindern. Vor Begründung einer Geschäftsbeziehung ist die Identität des Auftraggebers mithilfe eines Lichtbildausweises festzustellen und zu überprüfen und ein Risikoprofil zu erstellen. Wenn der Berufsberechtigte bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt oder den begründeten Verdacht hat, dass finanzielle Mittel aus kriminellen Tätigkeiten stammen, muss er dies der Geldwäschemeldestelle melden. Kanzleimitarbeiter sind vor Einstellung im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu überprüfen und nachweislich zum Thema Geldwäscheprävention zu schulen. Schließlich muss ein Hinweisgebersystem eingerichtet werden und ist die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verpflichtet die Einhaltung der Geldwäschepräventionspflichten bei ihren Mitgliedern zu überprüfen.