Ab 2019 können bestimmte Unternehmen herkömmliche Betriebsprüfungen vermeiden, wenn sie durch ein Steuerkontrollsystem eine begleitende Kontrolle für die Abgabenbehörde ermöglichen. Vorteile sind u.a. die kurze Zeitspanne zwischen geprüftem Zeitraum und Prüfungszeitpunkt, umfangreiche Nachzahlungen in Folge weit in die Vergangenheit zurückreichender Berichtigungserfordernisse unterbleiben, die laufende Abstimmung mit der Abgabenbehörde führt zu erhöhter Planungssicherheit. Es müssen dafür
Ab 2019 können bestimmte Unternehmen herkömmliche Betriebsprüfungen vermeiden, wenn sie durch ein Steuerkontrollsystem eine begleitende Kontrolle für die Abgabenbehörde ermöglichen. Vorteile sind u.a. die kurze Zeitspanne zwischen geprüftem Zeitraum und Prüfungszeitpunkt, umfangreiche Nachzahlungen in Folge weit in die Vergangenheit zurückreichender Berichtigungserfordernisse unterbleiben, die laufende Abstimmung mit der Abgabenbehörde führt zu erhöhter Planungssicherheit. Es müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Unternehmensumsatz muss mehr als € 40 Millionen betragen, es darf in den letzten fünf Jahren kein Finanzstrafvergehen begangen worden sein, das Rechnungswesen muss UGB-konform sein und die Tauglichkeit des Steuerkontrollsystems muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, alle drei Jahre neuerlich, bestätigt werden. Um den Dialog zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen aufrecht zu erhalten müssen pro Jahr zumindest vier Besprechungen stattfinden. Vor Antragstellung auf begleitende Kontrolle muss, im Zuge einer Betriebsprüfung, die Vergangenheit geklärt werden. Man kann jederzeit zum System der Betriebsprüfung zurückkehren.