Unentgeltlicher Liegenschaftserwerb

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) bemisst sich von der Gegenleistung. Da bei unentgeltlichen Liegenschaftsübertragungen eine Gegenleistung nicht gegeben ist wird als Bemessungsgrundlage der Grundstückswert herangezogen. Dieser kann aus dem dreifachen Bodenwert und Wert des Gebäudes abgeleitet werden. Den Bodenwert erfragt man unter Angabe von Katastralgemeinde und Einlagezahl, via Finanz-Online, beim Finanzamt und Baukostenfaktor pro Bundesland und Hochrechnungsfaktor pro Gemeinde findet man in der Grundstückswertverordnung. Den Wert kann man auch von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel wie z.B. die zuletzt veröffentlichten Immobiliendurchschnittspreise der Bundesanstalt Statistik Österreich ableiten. Sollte der tatsächliche Wert des Grundstückes geringer sein als nach den o.a. Berechnungsmethoden kann der Abgabepflichtige dies mittels Schätzungsgutachtens eines Immobiliensachverständigen nachweisen und hat dieser Wert die Vermutung der Richtigkeit für sich. Der unentgeltliche Erwerb von Liegenschaften unterliegt einem Staffeltarif, wobei für die ersten € 250.000,00 0,5 %, für die nächsten € 150.000,00 2 % und darüber hinaus 3,5 % an GrESt anfallen.