Der LEI (Legal Entity Identifier) ist erforderlich, wenn ab heuer Unternehmer oder juristische Personen Wertpapiergeschäfte durchführen wollen. Verfügungen über Wertpapiere dürfen nur unter Angabe des LEI gegenüber Finanzdienstleistern erfolgen. Die EU-RL über Märkte und Finanzinstrumente (MiFID) und die EU-VO über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) regeln die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der EU. Dabei ist eine
Der LEI (Legal Entity Identifier) ist erforderlich, wenn ab heuer Unternehmer oder juristische Personen Wertpapiergeschäfte durchführen wollen. Verfügungen über Wertpapiere dürfen nur unter Angabe des LEI gegenüber Finanzdienstleistern erfolgen. Die EU-RL über Märkte und Finanzinstrumente (MiFID) und die EU-VO über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) regeln die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der EU. Dabei ist eine Identifizierung von juristischen Personen, auch für Privatstiftungen und Unternehmen, in Form des LEI erforderlich. Für private Wertpapiergeschäfte ist der LEI nicht erforderlich. Die LEI-Beantragung kann über die hauseigene Bank erfolgen oder über eine von zweien in Österreich akkreditieren Ausgabestellen. Die LEI-Kennnummer ist 20-stellig und wird z.B. vergeben von GS1 Germany mit Kontaktadresse: mueller@gs1.at und Kosten von € 89,00 für die Erstbeantragung und € 59,00 für die jährliche Verlängerung. Oder man entscheidet sich für das WM-Leiportal, wofür die österreichische Kontrollbank für österreichische Unternehmen zuständig ist, mit dem Kontakt: lei.services@oekb.at. Hier betragen die Kosten für die Erstbeantragung € 80,00 und für die jährliche Verlängerung € 70,00.