KFZ mit ausländischem Kennzeichen

Das Thema ist nicht neu, aber in Folge der andauernden Einsätze der Finanzpolizei weiterhin aktuell, nämlich das Fahren in Österreich ansässiger Personen, im Inland, mit KFZ’s mit ausländischem Kennzeichen. Die Motivation beruht auf den geringeren Anschaffungskosten im Ausland. Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen darf max. ein Monat, ab erstmaliger Einbringung nach Österreich, von einer in Österreich ansässigen Person im Inland benutzt werden. Die vorübergehende Verbringung ins Ausland löst keine neuerliche Monatsfrist aus. Bei längerer Nutzung als ein Monat im Inland ist das Fahrzeug umzumelden mit den Konsequenzen wie Nova, KFZ-Steuer usw. Eine Verwendung in Österreich über ein Monat hinaus hat die Aufhebung der ausländischen Zulassung zur Folge, das heißt das Fahrzeug ist nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Dem Lenker droht ein Verwaltungsstrafverfahren und dem Halter ein Finanzstrafverfahren, da er KFZ-Steuer und Nova im Inland hinterzogen hat. Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich dürfen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen im Inland bis zu einem Jahr verwenden. Bei Anhaltung durch die Finanzpolizei werden üblicherweise die Kennzeichen an Ort und Stelle abgenommen.