Steuererklärungen

Die Einkommensteuererklärung, Formular E1, kann mittlerweile um zehn Erklärungsbeilagen ergänzt werden. Wenn, wohl nur theoretisch, ein Abgabepflichtiger, mit einem Kind, alle Einkunftsarten bezieht und alle Absetzungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann, kommt er auf eine Erklärungsausfüllverpflichtung von 36 Seiten. Manch einer wird sich an die Aussage eines früheren Finanzministers erinnern, wonach seine Einkommensteuererklärung auf einen Bierdeckel gepasst hätte. Die Beilage E1a-K für Kleinbetriebe gibt es seit der Veranlagung 2015 und stellt eine Komprimierung der normalen Beilage E1a für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb dar. Weniger Kennzahlen bedeuten eine Vereinfachung der Steuererklärung für kleine Unternehmen. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind: Das Betriebsergebnis wird mittels Einnahmen/Ausgabenrechnung oder Pauschalierung ermittelt, der Umsatz darf netto € 30.000,00 nicht überschreiten, der Betrieb muss fortgeführt werden, ein FBiG wird nicht geltend gemacht, ausländische Kapitalerträge werden nicht erzielt, kein Substanzgewinn aus Betriebsgrundstücken. Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.