Rechtsform – Qual der Wahl

Bei der Wahl der optimalen Rechtsform für ein Unternehmen sind unterschiedliche Aspekte zu beachten und ist es im Lebenszyklus eines Unternehmens nicht eine einmalige Entscheidung. Am Beginn des Unternehmens sind andere Kriterien zu berücksichtigen als im laufenden Betrieb und bei Beendigung. Weiters erfordern Änderungen der Wirtschaftslage des Unternehmens und der gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder entsprechende Adaptierungen.

Wesentlich sind die Rechtsformen des Einzelunternehmens und der Personengesellschaften mit Offener Gesellschaft und Kommanditgesellschaft auf der einen Seite und die Kapitalgesellschaften mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft auf der anderen Seite.

Die verschiedenen Aspekte aus steuerlicher, sozialversicherungs-, zivil- und gesellschaftsrechtlicher, sowie aus Haftungssicht haben für die einzelnen Unternehmensphasen unterschiedliche Bedeutung. In der Gründungsphase werden z.B. Gründungskosten und Kapitalerfordernis eine Rolle spielen. Hier sind tendenziell das Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft bevorzugt. In der laufenden Phase, die üblicherweise die längste Dauer umfasst, ist vordringlich auf folgende Aspekte Bedacht zu nehmen: Steuerliche Einflussfaktoren mit Tarifvergleich zwischen Einkommensteuer- und Körperschaftsteuersatz, Entnahme- bzw. Ausschüttungspolitik, denn die Kapitalgesellschaften können Gewinne thesaurieren, Erzielung anderer Einkünfte, Verlustausgleich usw.; Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung, z.B. mehrere Gesellschafter vermögen mehr Eigenkapital aufzubringen; Haftungsrisiko, mit zunehmender Unternehmensgröße wächst auch das Geschäftsrisiko und werden Haftungsbeschränkungen interessant; Gesellschafter als Mitarbeiter ist nur bei Kapitalgesellschaften möglich; Verteilung der Geschäftsleitungskompetenz und -verantwortung auf mehrere Personen, ist für ein Einzelunternehmen nicht möglich; laufender Rechtsformaufwand, der bürokratische Aufwand im Rechnungswesen und die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben sind bei Kapitalgesellschaften höher als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, dafür unterliegen diese nicht den Publizitätsvorschriften der Kapitalgesellschaften. Diese Aufzählung enthält nicht sämtliche, sondern nur die wichtigsten Aspekte und ist daher nur demonstrativ zu verstehen.

Bei Beendigung eines Unternehmens sind wiederrum die steuerlichen Unterschiede beachtlich, insbesondere im Falle von Betriebsliegenschaften, die unternehmensrechtlichen Auflösungs- und Liquidationsregelungen oder die Übergabe- und Nachfolgemodalitäten.

Eine allgemeine Aussage über die Vor- und Nachteile einzelner Rechtsformen lässt sich nicht treffen, da die Fragestellung zu kompliziert und immer einzelfallabhängig ist. Tendenziell beginnen Unternehmen eher als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften und werden mit zunehmender Größe in Kapitalgesellschaften umgegründet. Die Inanspruchnahme professioneller Unterstützung als Entscheidungshilfe ist für die Rechtsformwahl daher dringend geboten.