Einkommensteuernachzahlung, Umsatzsteuervorauszahlung, Lohnnebenkosten u.v.a.m. Die Vielfalt an Abgabenarten und die korrekte Widmung bei ihrer Entrichtung führt, ob der Vielfalt an Zahlungsarten und unterschiedlichen Telebankingformaten, mitunter zur Verzweiflung beim Steuerpflichtigen. Dazu kommen menschliche Fehler in Form von Übersehen oder Vergessen, was zu Säumniszuschlägen aufgrund nicht fristgerechter Entrichtung führen kann. Ab Juli 2019 soll es in Österreich
Einkommensteuernachzahlung, Umsatzsteuervorauszahlung, Lohnnebenkosten u.v.a.m. Die Vielfalt an Abgabenarten und die korrekte Widmung bei ihrer Entrichtung führt, ob der Vielfalt an Zahlungsarten und unterschiedlichen Telebankingformaten, mitunter zur Verzweiflung beim Steuerpflichtigen. Dazu kommen menschliche Fehler in Form von Übersehen oder Vergessen, was zu Säumniszuschlägen aufgrund nicht fristgerechter Entrichtung führen kann.
Ab Juli 2019 soll es in Österreich möglich sein, Abgabenschulden mittels SEPA-Lastschriftverfahren (seinerzeit auch bekannt als „Abbucher“) zu begleichen.
Die Regierung war unlängst mit der Präsentation der Steuerreform 2019 und Folgejahre beschäftigt und konnte bislang noch nicht die Verordnung zum SEPA-Lastschriftverfahren gemäß § 211 BAO veröffentlichen. Dort sollen dann genaue Details über die damit begleichbaren Abgabenarten und andere Voraussetzungen geregelt werden. Dem Vernehmen nach wird das Verfahren anfangs auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer beschränkt sein.
Für alle jene, denen eine Lastschrift seitens der Abgabenbehörde nicht Recht ist, soll es als neue Alternative die Möglichkeit einer EPS Direktzahlung direkt im Finanzonline geben.