Sponsoring bedeutet die Zuwendung, insbesondere finanzieller Mittel, durch den Sponsor an Personen wie zB Künstler und Sportler oder Institutionen wie zB Kultur- und Sportveranstaltungen. Die Gesponserten gewähren dafür Rechte ihre Person für Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen. Von der Spende unterscheidet sich Sponsoring dadurch, dass die Spende aus privaten Motiven geleistet wird, keine Gegenleistung erbracht
Sponsoring bedeutet die Zuwendung, insbesondere finanzieller Mittel, durch den Sponsor an Personen wie zB Künstler und Sportler oder Institutionen wie zB Kultur- und Sportveranstaltungen. Die Gesponserten gewähren dafür Rechte ihre Person für Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen. Von der Spende unterscheidet sich Sponsoring dadurch, dass die Spende aus privaten Motiven geleistet wird, keine Gegenleistung erbracht wird und für den Spender keine vertragliche Verpflichtung besteht. Um eine steuerliche Abzugsfähigkeit für die Sponsorzahlung zu erreichen, muss eine nachhaltig und ins Gewicht fallende Werbewirkung erzielt werden. Folgende Kriterien sind der Abzugsfähigkeit dienlich: schriftliche Sponsorvereinbarung, Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung, Eignung des Zahlungsempfängers als Werbeträger, breite Öffentlichkeitswirkung der Werbung und rechtliche Erzwingbarkeit der Leistung aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Genau definierbare Leistungen für die der Sponsor Zahlungen leistet und die ausschließlich aus betrieblichen Gründen erworben werden sind umsatzsteuerbar und unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz und der Sponsor hat Anspruch auf den Vorsteuerabzug.