Personalverrechnung 2020

Mit dem neuen Jahr hat sich in Sachen Personalverrechnung wieder einiges geändert. Aus den neun Gebietskrankenkassen wurde eine österreichische Gesundheitskasse. Für die Versicherten und auch in der Personalverrechnung ändert sich dadurch nicht wirklich etwas, so bleiben zum Beispiel die bestehenden Beitragskonten in der alten Form erhalten. Der monatliche Betrag der Geringfügigkeitsgrenze wurde auf € 460,66 erhöht. Eine finanzielle Erleichterung für Arbeitgeber ist der Wegfall der Auflösungsabgabe. Diese war in den letzten Jahren bei gewissen Kündigungsvarianten mit € 131,00 zu entrichten. Eine bedeutende Änderung gibt es bezüglich der begünstigten Besteuerung der Sonderzahlungen. Betroffen sind vor allem Dienstnehmer, welche neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld Bonuszahlungen erhalten oder jene bei denen sich das Stundenausmaß im Laufe des Jahres ändert. Auch längere Krankenstände können sich auswirken. Die Personalverrechnung ist bei einem Austritt oder spätestens zu Jahresende gezwungen eine Kontrollrechnung des Jahressechstels durchzuführen. Das kann zu einer erhöhten Lohnsteuerzahlung und somit reduzierten Auszahlung des Gehalts führen und in Härtefällen zu Nachforderungen kommen.