Steuerabbucher

Das Jahr 2020 hat begonnen und wurden seitens der Abgabenbehörde, beginnend ab Februar, wieder Einkommensteuervorauszahlungen für das, meist durch Hochrechnung historischer Ergebnisse, erwartete Einkommen für das laufende Jahr vorgeschrieben. Seit Sommer 2019 besteht in Österreich die Möglichkeit genau diese Abgabe mittels SEPA-Lastschriftverfahren von der Abgabenbehörde direkt vom Konto des Steuerpflichtigen abbuchen zu lassen. Die Erlaubnis kann nur durch den Steuerpflichtigen selbst und nicht durch seine steuerliche Vertretung erteilt werden.

Voraussetzungen dafür sind ein ausgeglichener Saldo auf dem Abgabenkonto, keine aufrechten Zahlungserleichterungen oder Aussetzungen und kein Insolvenzverfahren.

Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit online widerrufen werden. Auf die Einhaltung der Zahlungsfristen muss man dann nicht mehr achten. Die Überprüfung dem Grunde und der Höhe nach, also ob die von der Abgabenbehörde vorgeschriebenen Vorauszahlungen mit dem laufenden Ergebnis korrespondieren, kann dadurch allerdings nicht entfallen und sollte weiterhin mit dem Steuerberater besprochen werden.

Die Erweiterung des SEPA-Lastschriftverfahrens auf weitere Abgabenarten bleibt abzuwarten.