Der Härtefallfonds wurde eingerichtet um Ein-Personen-Unternehmern und Kleinstunternehmern entgangene Nettoeinnahmen infolge der COVID-19-Krise zum Teil durch Zuschüsse zu ersetzen. Wesentliche Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% gegenüber dem Betrachtungszeitraum des Vorjahres. Es gibt 9 monatliche Betrachtungszeiträume zwischen 16.03. und 15.12.2020 wovon Anträge für maximal 6 Betrachtungszeiträume, jeweils separat, gestellt werden können. Im Antragsformular, das
Der Härtefallfonds wurde eingerichtet um Ein-Personen-Unternehmern und Kleinstunternehmern entgangene Nettoeinnahmen infolge der COVID-19-Krise zum Teil durch Zuschüsse zu ersetzen. Wesentliche Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% gegenüber dem Betrachtungszeitraum des Vorjahres. Es gibt 9 monatliche Betrachtungszeiträume zwischen 16.03. und 15.12.2020 wovon Anträge für maximal 6 Betrachtungszeiträume, jeweils separat, gestellt werden können. Im Antragsformular, das über das Unternehmerserviceportal einzureichen ist, sind neben allgemeinen Angaben zur Person des Antragstellers auch der jeweilige Betrachtungszeitraum, z.B. 16.03. bis 15.04.2020, die Betriebseinnahmen in diesem Zeitraum, etwaige Nettonebeneinkommen und Versicherungsleistungen oder andere Förderungen sowie die gewünschte Berechnungsmethode, 3-Jahres-Durchschnitt oder letztgültiger Steuerbescheid, anzugeben. Aufgrund dieser Angaben errechnet die WKÖ, die den Härtefallfonds abwickelt, unter Heranziehung der Steuerdaten der antragstellenden Person den Zuschuss. Wenn der gewährte Zuschuss vom Ergebnis der Eigenberechnung abweicht, stellt die WKÖ auf Anfrage, gerne die Berechnungsgrundlagen zur Verfügung.