Investitionsprämie

Das große Gedränge um die Investitionsprämie musste am 01.09.2020 nicht stattfinden, da die Bundesregierung einmal mehr eine in Aussicht gestellte Förderung, diesmal kurz vor dem Start, weiter geöffnet hat. Einer Investitionsprämie von 7 % sind Anschaffungen in abnutzbares Anlagevermögen im Zeitraum von 01.08.2020 bis 28.02.2021 zugänglich, wenn sie bis dahin in Betrieb genommen und bezahlt werden. Die Mindestinvestition muss € 5.000,00 betragen, aber es können auch Pakete geschnürt werden, wenn ein Einzelgut diesen Wert nicht erreicht. Das Höchstmaß von € 50 Mio. wird eher selten in Anspruch genommen werden. Die Investition muss mindestens 3 Jahre im Unternehmen genutzt werden. Um auch einen Lenkungseffekt zu erreichen wird die Investitionsprämie für Ökologisierungsmaßnahmen  (z.B. Photovoltaikanlage auf der Werkshalle), für Digitalisierung (z.B. digitale Infrastruktur oder Home Office Möglichkeiten) und Life Science Investitionen, das sind Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Produkten, die in Pandemien von strategischer Bedeutung sind (z.B. Desinfektionsmittel) auf 14 % erhöht. Der Antrag ist elektronisch über den AWS-Fördermanager bis spätestens 28.02.2021 einzubringen.