Seit Mitte 2018 sind Unternehmen als Rechtsträger bestimmter Rechtsformen, wie insbesondere OG, KG, GmbH, AG, Privatstiftung und Verein verpflichtet ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Änderungen sind binnen vier Wochen zu melden. Weiters muss der Stand vom Rechtsträger, oder von einem beauftragten Vertreter wie z.B. Steuerberater, jährlich überprüft und die
Seit Mitte 2018 sind Unternehmen als Rechtsträger bestimmter Rechtsformen, wie insbesondere OG, KG, GmbH, AG, Privatstiftung und Verein verpflichtet ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Änderungen sind binnen vier Wochen zu melden. Weiters muss der Stand vom Rechtsträger, oder von einem beauftragten Vertreter wie z.B. Steuerberater, jährlich überprüft und die Überprüfung an das Register gemeldet werden. Diese ist angemessen wenn die relevante Beteiligungsstruktur ermittelt wird, eine Prüfung erfolgt ob Abweichungen aufgrund von Stimmrechten oder Kontrollverhältnissen vorliegen und die, die Überprüfung dokumentierenden Unterlagen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Der Zeitraum zwischen zwei Prüfungen darf längstens ein Jahr betragen. Seit dem 09.02.2021 läuft ein automationsunterstütztes Zwangsstrafenverfahren bei dem die Unternehmen vom Finanzamt Österreich daran erinnert werden die jährliche Überprüfung binnen sechs Wochen zu melden. Bei Nichtmeldung werden Zwangsstrafen in beträchtlichem Umfang, beginnend mit € 1.000,00, angedroht. Bei Erhalt einer derartigen Erinnerung empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der steuerlichen Vertretung.