Die Frage wie viel Vermögen ein gemeinnütziger Verein anhäufen darf ist in den Vereinsrichtlinien in Randziffer 129 beantwortet. Dies ist aus steuerlicher Sicht interessant, hat aber auch Auswirkung auf die Rechnungslegung des Vereins. Dieser hat keinen Anspruch auf abgabenrechtliche Begünstigungen, wenn er die in der Satzung verankerten, begünstigten Zwecke nicht oder unzureichend umsetzt. Dies gilt
Die Frage wie viel Vermögen ein gemeinnütziger Verein anhäufen darf ist in den Vereinsrichtlinien in Randziffer 129 beantwortet. Dies ist aus steuerlicher Sicht interessant, hat aber auch Auswirkung auf die Rechnungslegung des Vereins. Dieser hat keinen Anspruch auf abgabenrechtliche Begünstigungen, wenn er die in der Satzung verankerten, begünstigten Zwecke nicht oder unzureichend umsetzt. Dies gilt auch für die Ansammlung eins unangemessen hohen Vermögens. Die Vereinseinnahmen sollen zeitnah für die Erfüllung des Vereinszwecks wieder ausgegeben werden. Unschädlich ist das Halten eines Jahresausgabenbetrages. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle eines Einnahmenausfalles die Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können. Hat der Verein z.B. die umfangreiche, finanzielle Unterstützung für die Errichtung eines Kinderheimes vor, dann kann er die dafür erforderlichen Mittel auch über mehrere Jahre ansparen. In diesem Fall bedarf es des Nachweises entsprechender Beschlüsse, für welche konkreten Projekte und über welchen Zeitraum die Mittel angespart werden. Die Ansammlung der Mittel ist in eine Projektrücklage einzustellen und wird nicht im Vereinskapital gezeigt.