Im Zuge des Entlastungspaketes wurden von der Regierung einige Punkte beschlossen, welche auch für die Personalverrechnung relevant sind. Darunter fällt zum einen die sogenannte „Teuerungsprämie“. Im Jahr 2022 und erfreulicherweise auch im Jahr 2023 kann jeweils eine Prämie von bis zu € 2.000,00/Dienstnehmer ausbezahlt werden. Zusätzlich sind noch € 1.000,00/Dienstnehmer möglich, wenn dies eine lohngestaltende
Im Zuge des Entlastungspaketes wurden von der Regierung einige Punkte beschlossen, welche auch für die Personalverrechnung relevant sind. Darunter fällt zum einen die sogenannte „Teuerungsprämie“. Im Jahr 2022 und erfreulicherweise auch im Jahr 2023 kann jeweils eine Prämie von bis zu € 2.000,00/Dienstnehmer ausbezahlt werden. Zusätzlich sind noch € 1.000,00/Dienstnehmer möglich, wenn dies eine lohngestaltende Vorschrift, wie zB der Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, vorsieht oder es sich um eine Zuwendung an alle Dienstnehmer oder an eine bestimmte Gruppe handelt. Die Prämie ist von der Sozialversicherung sowie Lohnsteuer befreit und fallen auch keine Lohnnebenkosten an. Sie kommt somit in voller Höhe beim Dienstnehmer an. Weiters wurde der Familienbonus Plus, rückwirkend ab Jänner 2022, erhöht und muss dies in der Lohnverrechnung bis 30.09.2022 umgesetzt werden. Auch das Pendlerpauschale wurde, jedoch erst ab Mai 2022 und befristet bis inklusive Juni 2023, um 50 % bzw. der Pendlereuro um das Vierfache erhöht. Für die Erhöhung des Familienbonus Plus sowie das Pendlerpauschale sind seitens des Dienstnehmers keine neuen Formulare auszufüllen.