Energiekostenzuschuss

Zur Abfederung der Energiekostenteuerung wurde ein Zuschuss für energieintensive Unternehmen geschaffen. Das sind solche, deren Energiekosten mindestens 3 % des Produktionswertes bzw. der Betriebsleistung ausmachen. Als Referenzzeitraum für das 3 %-Energieintensitätskriterium gilt wahlweise der Jahresabschluss 2022 oder der Förderzeitraum Februar bis September 2022. Für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als € 700.000,00 gilt diese 3 %-Hürde nicht. Die Förderung erfasst Mehraufwendungen für den Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas und ist grundsätzlich mit € 400.000,00 pro Unternehmen begrenzt. Anspruchsvoraussetzung ist die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen. Es gibt vier Förderstufen, wobei in der ersten die Preisdifferenz bei Strom, Gas und Treibstoffen zwischen 2021 und 2022 mit 30 % gefördert wird. Die Förderhöhe orientiert sich am Verbrauch 2022 bzw. an einer Hochrechnung der Daten aus 2021. Die Stufe 2 verlangt eine Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas und die Deckelung liegt bei € 2 Mio. Ab Stufe 3 muss aufgrund der hohen Energiekosten ein Betriebsverlust eingetreten sein und Stufe 4 gilt nur für ausgewählte Branchen. Abgewickelt wird die Förderung über die AWS.