Falscher Lohnzettel

Im Anschluss an Insolvenzverfahren kommt es immer wieder zu Problemen für ehemalige Mitarbeitende in Folge falsch eingereichter Jahreslohnzettel weil das insolvente Unternehmen z.B. Lohnzettel für einen längeren Zeitraum ausgestellt hat, als tatsächlich Entgelte ausbezahlt wurden. Das Finanzamt veranlagt den vom Unternehmen eingereichten Jahreslohnzettel, mangels anderer Informationen, gemeinsam mit etwaigen Bezügen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds und führt dies zu Nachbelastungen. Eine Berichtigung des Jahreslohnzettel mit den tatsächlich ausbezahlten Bezügen ist oftmals nicht mehr möglich weil das Insolvenzverfahren abgeschlossen und der Insolvenzverwalter nicht mehr zuständig ist. Im Rechtmittelverfahren kann dann nur versucht werden, das Finanzamt davon zu überzeugen was tatsächlich zugeflossen ist. Da der Bezug grundsätzlich per Banküberweisung übermittelt wird, ist die Vorlage des vollständigen Bankauszuges ein geeignetes Mittel zum Nachweis des effektiv bezogenen Entgeltes. Die Verfahren sind bisweilen langwierig weil auf die unzutreffende Einkommensteuerveranlagung ein, letztlich nicht entsprechender Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ergeht, der separat bekämpft werden muss.