Beendigung von Dienstverhältnissen

Es gibt zahlreiche Arten ein Dienstverhältnis zu beenden. Die wohl gängigste Beendigungsart ist die sogenannte „Einvernehmliche Auflösung“. Hierbei ist, aufgrund der im Einvernehmen, zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber, getroffenen Beendigung, keine Frist einzuhalten und kann das Dienstverhältnis somit jederzeit beendet werden. Bei der Kündigung durch den Dienstgeber als auch seitens des Dienstnehmers hingegen ist eine gesetzliche Frist sowie ein Kündigungstermin einzuhalten. Die Dauer der Kündigungsfrist hängt von mehreren Faktoren, wie zB der Dauer des Dienstverhältnisses, dem anzuwendenden Kollektivvertrag, etc. ab. Eine weitere, in der Praxis häufiger vorkommende, Beendigungsart ist der „Zeitablauf“. Hier wird bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses ein Enddatum vereinbart und wird somit ein befristeter Dienstvertrag abgeschlossen. In der Praxis kommt dies häufig bei Karenzvertretungen vor. Die Auflösung in der Probezeit seitens Dienstgeber oder Dienstnehmer ist ebenso eine wichtige und häufige Auflösungsart und ist hier weder Frist noch Termin einzuhalten. Hierbei ist allerdings zwingend die schriftliche Vereinbarung einer Probezeit erforderlich.