Jahresende in der Personalverrechnung

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und damit finden wieder die alljährlichen Weihnachtsfeiern statt. Die Kosten, welche für die Teilnahme der Dienstnehmer an Betriebsveranstaltungen entstehen, stellen einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Bis zu einem Betrag von höchstens € 365,00 jährlich pro Person sind die Kosten aller Betriebsveranstaltungen von den Lohnabgaben sowie der Sozialversicherung befreit. Geschenke an die Dienstnehmer sind hingegen nur bis zu einem Betrag von € 186,00 je Mitarbeiter abgabenfrei. Es darf sich hierbei nur um Geschenke handeln, welche nicht in Bargeld abgelöst werden können, wie zB Gutscheine, Vignetten. Außerdem besteht im Jahr 2023 die Möglichkeit, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Teuerungsprämie von bis zu € 3.000,00 an die Dienstnehmer auszubezahlen. € 2.000,00 davon können an jeden Dienstnehmer ausbezahlt werden. Die restlichen € 1.000,00 sind nur dann möglich, wenn dies eine lohngestaltende Vorschrift, wie zB der Kollektivvertrag vorsieht, oder die Prämie allen oder bestimmten Gruppen gewährt wird. Die Teuerungsprämie ist für den Dienstnehmer als auch für den Dienstgeber zur Gänze abgabenfrei.