Die Folgen der kalten Progression werden nun jährlich durch Anhebung der Tarifstufen der Einkommensteuer und verschiedener Absetzbeträge im Ausmaß von zwei Drittel der im Progressionsbericht festgestellten Inflationsrate beseitigt. Für 2022/23 betrug die maßgebliche Inflationsrate 9,9%. Das verbleibende Drittel steht für diskretionäre Maßnahmen zur Verfügung. Unter anderem sind für 2024 vorgesehen: Erhöhung der steuerlichen Begünstigung von
Die Folgen der kalten Progression werden nun jährlich durch Anhebung der Tarifstufen der Einkommensteuer und verschiedener Absetzbeträge im Ausmaß von zwei Drittel der im Progressionsbericht festgestellten Inflationsrate beseitigt. Für 2022/23 betrug die maßgebliche Inflationsrate 9,9%. Das verbleibende Drittel steht für diskretionäre Maßnahmen zur Verfügung. Unter anderem sind für 2024 vorgesehen: Erhöhung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden. Ab 2024 wird der monatliche Freibetrag für Überstundenzuschläge dauerhaft von € 86,00 auf € 120,00 angehoben. Für 2024 und 2025 gilt eine befristete Sonderregelung. Die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden sind bis € 200,00 steuerfrei. Der Kinderbetreuungszuschuss wird von € 1.000,00 auf € 2.000,00 pro Jahr erhöht und die Altersgrenze der Kinder von 10 auf 14 Jahre hinaufgesetzt. Nach wie vor muss die Zurverfügungstellung für alle, oder zumindest für Gruppen von Arbeitnehmer erfolgen, aber Gruppen dürfen auch nach sozialen Merkmalen gebildet werden. Die erste Stufe des Gewinnfreibetrages wird von € 30.000,00 auf € 33.000,00 erhöht und somit der investitionsunabhängige Freibetrag von € 4.500,00 auf € 4.950,00. Der Höchstbetrag steigt auf € 46.400,00.