Zur Unterstützung der schwächelnden Baubranche hat die Bundesregierung einige steuerliche Anreize beschlossen. Im Bereich der Vermietung sind das die Ausweitung der 1/15 Verteilung, unter bestimmten Voraussetzungen, auch auf Herstellungsaufwand und Sanierungsmaßnahmen. Die beschleunigte Abschreibung für vermietete Wohngebäude wird auch für das 2. Und 3. Jahr auf das Dreifache der Normalabschreibung ausgedehnt, wenn das Wohngebäude zwischen
Zur Unterstützung der schwächelnden Baubranche hat die Bundesregierung einige steuerliche Anreize beschlossen. Im Bereich der Vermietung sind das die Ausweitung der 1/15 Verteilung, unter bestimmten Voraussetzungen, auch auf Herstellungsaufwand und Sanierungsmaßnahmen. Die beschleunigte Abschreibung für vermietete Wohngebäude wird auch für das 2. Und 3. Jahr auf das Dreifache der Normalabschreibung ausgedehnt, wenn das Wohngebäude zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 fertiggestellt wird. In den ersten 3 Jahren sind das 13,5%. Als Werbungskosten gilt ein Öko-Zuschlag von 15% von Aufwendungen für thermisch- energetische Sanierungen, die in den Jahren 2024 und 2025 durchgeführt werden. Eine Ausdehnung des Beobachtungszeitraumes für die Liebhabereibeurteilung um 5 Jahre wird mit hohen Baukosten und gestiegenen Zinsen begründet. Dies gilt für Vermietungen, die ab 1.1.2024 beginnen. Als weitere Anreize wurden die befristete Abschaffung von Nebengebühren für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von €500.000,00 für 2 Jahre, die Verzinsung von Förderdarlehen mit maximal 1,5%, bis €200.000,00 Kreditsumme, sowie der befristete Handwerkerbonus PLUS mit 20% der Arbeitsleistung eingeführt.