Von den in Österreich eingetragenen Vereinen sind mehr als die Hälfte steuerlich begünstigt. Die Begünstigung besteht in der Befreiung von der Körperschaftsteuer, Immobilienertragsteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer oder hier aber zumindest in der Anwendung des 10%igen Umsatzsteuersatzes. Um in den Genuss dieser Vorteile zu gelangen muss der Verein auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ausgerichtet sein
Von den in Österreich eingetragenen Vereinen sind mehr als die Hälfte steuerlich begünstigt. Die Begünstigung besteht in der Befreiung von der Körperschaftsteuer, Immobilienertragsteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer oder hier aber zumindest in der Anwendung des 10%igen Umsatzsteuersatzes. Um in den Genuss dieser Vorteile zu gelangen muss der Verein auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ausgerichtet sein und sowohl nach seinen Statuten als auch nach seiner tatsächlich gelebten Vereinstätigkeit ausschließlich und unmittelbar der Förderung der o.a. Zwecke dienen. In den Statuten ist der Zweck des Vereines exakt von den Mitteln zur Erreichung des Zweckes zu unterscheiden, wobei bei den Mitteln alle ideellen und materiellen vollständig angeführt werden müssen. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss ausgeschlossen werden; Zufallsgewinne dürfen aber erzielt um wieder für begünstigte Zwecke verwendet zu werden. Bei Vereinsauflösung oder Wegfall des begünstigten Zweckes muss vorhandenes Vermögen einer begünstigten Institution zukommen. Aus den Vereinsrichtlinien können unter der Rz 867 Musterstatuten entnommen werden, die von der Abgabenbehörde grundsätzlich akzeptiert werden.