Beschäftigungsbonus

Mit 1.7.2017 ist der Beschäftigungsbonus in Kraft getreten. Damit werden 50% der Lohnnebenkosten für, ab diesem Stichtag neu geschaffene, vollversicherungspflichtige Arbeitsplätze vom aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) für längstens 3 Jahre, gefördert. Sind alle Kriterien erfüllt, ist der Antrag innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung des Dienstnehmers zur Sozialversicherung beim aws einzureichen. Voraussetzungen sind zB eine vorangegangene, Arbeitslosigkeit oder der Abgang von einer österreichischen Bildungseinrichtung und eine künftige Vollversicherung, etc. Nicht gefördert werden Lehrlinge, geringfügig beschäftigte Personen, oder solche für die eine Förderung einer anderen Einrichtung erteilt wurde. Empfohlen wird die Zustimmung der Weitergabe der Daten der Dienstnehmer für die Förderung bereits im Dienstvertrag zu vereinbaren. Wird bei der Überprüfung der Voraussetzungen nach einem Jahr die Referenzzahl, welche Auskunft über die höchste Beschäftigungszahl im letzten Jahr vor Antragsstellung Auskunft gibt, übertroffen, erfolgt die Auszahlung durch das aws. Das Budget dafür beträgt € 2 Milliarden, darüber hinaus gibt es keine weitere Förderung. Man sollte daher bald handeln.