Finanzamt Österreich

Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) wird die Finanzverwaltung in Österreich ab 01.07.2020 neu organisiert. Mit der Reform sollen Kompetenzen gebündelt, Doppelgleisigkeiten beseitigt und die fachliche Qualität erhöht werden. Die Zentralisierung ergibt ein Finanzamt Österreich mit umfassender Zuständigkeit, ein Finanzamt für Großbetriebe, ein Zollamt, ein Amt für Betrugsbekämpfung und einen Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. An Stelle von 39 Finanzämtern werden den Abgabepflichtigen künftig 32 Dienststellen zur Verfügung stehen. Anträge, Steuererklärungen und sonstige Eingaben können bei irgendeiner dieser Dienststellen eingebracht werden. Auf der Seite der Finanz wird durch bundesweite Vorgangsweisen flexibleres und regionenübergreifendes Arbeiten, in Verbindung mit gleichmäßiger Auslastung der einzelnen Dienststellen erwartet. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Verfahren länger dauern und Verfahrensfehler in der Beweiswürdigung dadurch entstehen, dass Entscheidungen von Beamten getroffen werden, die an der Sachverhaltsermittlung nicht mitgewirkt haben. Dies wird insbesondere bei Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren von Bedeutung sein.