Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform wurde ab 2022 eine steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung für Arbeitnehmer von bis zu € 3.000,00 pro Jahr geschaffen. Mit der Teilnahme am Jahreserfolg des Unternehmens sollen die Motivation der Arbeitnehmer gefördert und die Bindung an das Unternehmen gestärkt werden. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von ihnen gewährt werden.
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform wurde ab 2022 eine steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung für Arbeitnehmer von bis zu € 3.000,00 pro Jahr geschaffen. Mit der Teilnahme am Jahreserfolg des Unternehmens sollen die Motivation der Arbeitnehmer gefördert und die Bindung an das Unternehmen gestärkt werden. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von ihnen gewährt werden. Als Gruppen von Arbeitnehmern sind Gruppen zu verstehen, die nach betriebsbezogenen Merkmalen zusammengefasst werden können. Als solche können zum Beispiel alle Arbeiter oder alle Angestellten definiert werden. Auch die Gruppierung nach der Beschäftigungsdauer ist möglich und die Höhe der Gewinnbeteiligung kann sich zB am monatlichen Bruttobezug orientieren. Die Steuerbefreiung gilt nur bis zum Ausmaß des Unternehmensergebnisses vor Zinsen und Steuern bei bilanzierenden Unternehmen bzw. bis zum steuerlichen Vorjahresgewinn bei Einnahmen/ Ausgaben-Rechnern. Die Inanspruchnahme der Befreiung setzt eine freiwillige, nicht nach lohngestaltenden Vorschriften gewährte Zuwendung voraus, die am Lohnkonto auszuweisen ist. Die Befreiung gilt nicht für Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer.