Forschungsprämie

Eine Forschungsprämie i.H.v. 14 Prozent kann für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung von allen Unternehmen mit betrieblichen Einkünften beansprucht werden. Folgende Aufwendungen, soweit sie durch die Forschung verursacht sind, können in die Bemessungsrundlage einbezogen werden: Löhne und Gehälter, Finanzierungsaufwendungen, Gemeinkosten und neuerdings auch ein fiktiver Unternehmerlohn bis €45 pro Tätigkeitsstunde und max. € 77.400 pro Jahr. Die Antragsfrist wurde von der Rechtskraft des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbescheides entkoppelt und beginnt nun mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres und endet vier Jahre danach. Es ist ein kostenloses Gutachten der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FGG erforderlich, welches dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln ist und dessen freier Beweiswürdigung unterliegt. Neu ist auch, dass nun Teile eines Förderantrages separat mittels gesonderten Bescheides abgehandelt werden können, was insbesondere bei mehreren Projekten in einem Förderantrag von Vorteil ist. Die Prämie ist nicht steuerpflichtig.